Allgemeine Geschäftsbedingungen der EduKI GmbH
Stand: 28. August 2026 · Version: 1.0
Verwenderin: EduKI GmbH, Bayerstraße 21, 80335 München · HRB 314100, Amtsgericht München · Solv-IT Academy — ein Angebot der EduKI GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der EduKI GmbH und ihren Kunden über die Vermittlung, Organisation und Durchführung von Schulungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit EduKI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) EduKI vermittelt und organisiert Schulungen und führt diese durch. Art, Inhalt, Umfang, Format, Termine, Teilnehmerzahl und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) EduKI ist Vertragspartner des Kunden für die angebotene Schulung und darf hierfür zur Durchführung qualifizierte Trainer einsetzen.
(3) Die Schulungen werden ausschließlich online als Videokonferenz nach Maßgabe von § 9 durchgeführt. Die Zugangsdaten zur jeweiligen Videokonferenz werden dem Kunden oder den von ihm benannten Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Schulung übermittelt.
(4) Soweit im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart, können Schulungen KI gestützte Lerninhalte oder einen KI-Tutor enthalten. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Ergänzend gilt § 5.
§ 3 Vertragsschluss und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Darstellungen von Schulungen auf einer Internetseite oder in sonstigen Unterlagen von EduKI sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots in Textform durch den Kunden zustande. Die Annahme kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
(3) Jede Anfrage des Kunden führt zu einem individuellen Angebot von EduKI, das dem Kunden per E-Mail übermittelt wird. Das Angebot enthält einen deutlich bezeichneten Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EduKI in der im Angebot angegebenen Fassung. Die Fassung ist durch ein Standdatum oder eine Versionsnummer eindeutig bezeichnet und kann vom Kunden vor der Annahme des Angebots eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
(4) Der Kunde nimmt das Angebot durch eine Annahme in Textform per Post, per Fax oder per E-Mail an. Mit der Annahme erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung der im Angebot konkret bezeichneten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für jedes neue Angebot ist die dort bezeichnete Fassung maßgeblich.
(5) Eine automatisierte Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme eines Angebots, sofern sich aus ihr nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
(6) Personen, die für einen Kunden Anmeldungen oder Annahmeerklärungen abgeben, müssen hierzu vom Kunden berechtigt sein.
§ 4 Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt EduKI die für die Organisation und Durchführung der Schulung erforderlichen Informationen sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Der Kunde benennt EduKI die Teilnehmer der Schulung und steht dafür ein, dass diese die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verhaltenspflichten sowie die für die Videokonferenz mitgeteilten Vorgaben beachten.
(3) Unzulässig sind insbesondere folgende Handlungen.
- Nutzung der Schulung zur Erstellung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte
- Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten Dritter
- Aufzeichnung einer Schulung in Bild oder Ton ohne vorherige Zustimmung von EduKI und der sonstigen betroffenen Rechteinhaber in Textform
(4) Der Kunde darf Inhalte und personenbezogene Daten nur übermitteln oder im Rahmen einer Schulung verwenden, wenn dies rechtlich zulässig ist. Er erfüllt die ihm obliegenden Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.
(5) Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO dürfen nur verwendet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig ist.
§ 5 KI gestützte Lerninhalte
(1) Soweit im jeweiligen Angebot KI gestützte Lerninhalte oder ein KI-Tutor vereinbart sind, dienen diese der Unterstützung des Lernprozesses. Sie nehmen keine rechtsverbindliche Prüfung oder Benotung vor und entscheiden nicht über den Zugang zu Bildung oder Beschäftigung.
(2) KI-Ausgaben können unzutreffend, unvollständig oder für den jeweiligen Zweck ungeeignet sein. Der Kunde und die Teilnehmer prüfen KI-Ausgaben vor ihrer weiteren Verwendung fachlich und inhaltlich.
(3) EduKI schuldet weder die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-Ausgaben noch einen bestimmten Lern oder Schulungserfolg. Vereinbarte Eigenschaften der KI gestützten Lerninhalte sowie die Haftungsregelungen in § 11 bleiben unberührt.
(4) Der Kunde darf in KI gestützte Lerninhalte nur solche Informationen eingeben, zu deren Nutzung und Übermittlung er berechtigt ist. Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten dürfen nur eingegeben werden, soweit dies für den vereinbarten Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.
(5) Soweit gesetzlich erforderlich, werden Teilnehmer bei der Interaktion mit einem KI-System hierüber informiert.
§ 6 Nutzungsrechte an Schulungsunterlagen
(1) Rechte an den Schulungsinhalten und den von EduKI bereitgestellten Unterlagen verbleiben bei EduKI oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Schulungsunterlagen dürfen ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang für interne Schulungszwecke genutzt werden.
(3) Soweit an KI Ausgaben Rechte entstehen und EduKI darüber verfügen kann, darf der Kunde diese für seine eigenen betrieblichen Zwecke verwenden. Rechte Dritter und gesetzliche Beschränkungen bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Nähere Informationen über Verarbeitungen in eigener Verantwortlichkeit enthält die Datenschutzerklärung von EduKI.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung und die Vertragslaufzeit werden im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist netto und ohne Abzug, insbesondere ohne Skonto, zu zahlen. Fehlt eine solche Angabe, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
(4) Rechnungsempfänger ist der im jeweiligen Angebot als Vertragspartner benannte Kunde.
(5) Während des Verzugs ist eine Entgeltforderung mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. EduKI kann außerdem die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Forderungen, die mit der Forderung von EduKI in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 9 Technische Durchführung der Schulungen über Microsoft Teams
(1) Sämtliche Schulungen werden ausschließlich online über Microsoft Teams durchgeführt.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine eigenen technischen Systeme sowie die technischen Systeme der von ihm angemeldeten Teilnehmer die jeweils geltenden technischen Voraussetzungen für die Nutzung von Microsoft Teams erfüllen. Er hat insbesondere rechtzeitig vor Beginn der Schulung zu prüfen, ob die Teilnahme über Microsoft Teams mit der eingesetzten Hard- und Software, der Internetverbindung sowie den bestehenden Sicherheits- und Netzwerkeinstellungen möglich ist.
(3) EduKI schuldet keine Einrichtung, Installation, Konfiguration oder technische Unterstützung für Microsoft Teams oder für die Systeme des Kunden oder seiner Teilnehmer. Bei technischen Fragen zu Microsoft Teams hat sich der Kunde an Microsoft oder einen von Microsoft benannten Supportanbieter zu wenden.
(4) Technische Störungen oder Einschränkungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Teilnehmer, insbesondere eine fehlende Kompatibilität, unzureichende Internetverbindung oder blockierende Sicherheits- und Netzwerkeinstellungen, gelten nicht als Ausfall der Leistung von EduKI. Die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet.
(5) Für technische Störungen im Verantwortungsbereich von EduKI gilt § 12 Absatz 12.
§ 10 Leistungsstörungen und Mängel
(1) Der Kunde zeigt festgestellte Störungen und Mängel im Zusammenhang mit einer Schulung unverzüglich in nachvollziehbarer Form an und unterstützt EduKI in angemessenem Umfang bei der Analyse.
(2) EduKI erhält Gelegenheit, einen Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(3) Ansprüche wegen eines Mangels bestehen nicht, soweit dieser überwiegend auf einer vertragswidrigen Handlung des Kunden oder eines Teilnehmers oder auf einer technischen Störung im Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Teilnehmers beruht.
§ 11 Haftung
(1) EduKI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet EduKI nur auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EduKI.
§ 12 Termine, Stornierung, Umbuchung und Absage
(1) Die folgenden Regelungen gelten einheitlich für firmeninterne Schulungen und offene Schulungen mit festgelegtem Veranstaltungstermin.
(2) Bei einer Stornierung durch den Kunden, die EduKI spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Schulung zugeht, hat der Kunde eine Stornierungspauschale in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einer Stornierung, die EduKI ab dem 13. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Schulung zugeht, sowie bei Nichterscheinen ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen. Ersparte Aufwendungen sind bei der Bemessung der vorstehenden Beträge berücksichtigt. Die genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich geschuldet ist. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass EduKI kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
(3) Der Kunde kann EduKI bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Schulung kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen.
(4) Der Kunde kann eine gebuchte Schulung bei Verfügbarkeit eines geeigneten Ersatztermins einmal kostenfrei auf einen anderen von EduKI angebotenen oder mit EduKI vereinbarten Termin umbuchen, wenn die Umbuchungserklärung EduKI spätestens am 14. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Schulung zugeht. Für jede weitere Umbuchung fällt eine Umbuchungspauschale in Höhe von 15 Prozent der vereinbarten Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer an, soweit diese gesetzlich geschuldet ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass EduKI kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
(5) Von den Absätzen 1 bis 4 abweichende Regelungen in einem Einzelangebot oder einer Auftragsbestätigung gelten nur, wenn dort ausdrücklich bestimmt ist, dass die betreffende Regelung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeht.
(6) Für die Durchführung der Schulungen besteht keine Mindestteilnehmerzahl. Wird eine Schulung nur mit einem Teilnehmer durchgeführt, kann EduKI dem Kunden anbieten, die Schulung als Einzeltraining mit angemessen verkürzter Dauer und intensivierten Lernphasen im unmittelbaren Dialog zwischen Trainer und Teilnehmer zum vereinbarten Preis durchzuführen.
(7) EduKI darf den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung benannten Trainer durch einen anderen Trainer gleicher Qualifikation ersetzen.
(8) Soweit eine Absage oder eine Verlegung der Schulung durch EduKI planbar ist, wird der Kunde spätestens fünf Werktage vor dem vorgesehenen Beginn der Schulung benachrichtigt. Bei einer Absage oder Verlegung aufgrund höherer Gewalt informiert EduKI den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung.
(9) Im Fall einer Absage oder Verlegung durch EduKI wird zunächst ein Ersatztrainer gleicher Qualifikation angeboten. Ist dies nicht möglich, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin innerhalb von acht Wochen nach dem ursprünglich vorgesehenen Beginn der Schulung angeboten. Ein Anspruch auf Durchführung der Schulung am ursprünglich vereinbarten Termin besteht in diesen Fällen nicht. Kann auch innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatztermin angeboten werden, wird die bereits gezahlte Vergütung vollständig erstattet. Lehnt der Kunde einen angebotenen Ersatztermin ab oder nimmt er ihn nicht wahr, kann er vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(10) Im Fall höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung am ursprünglich vereinbarten Termin. Höhere Gewalt liegt nur bei einem von außen kommenden, unvorhersehbaren und auch durch die äußerste zumutbare Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignis vor. Die Erkrankung oder sonstige Verhinderung eines Trainers stellt keine höhere Gewalt dar.
(11) Bei einer Absage oder Verlegung durch EduKI, auch in Fällen höherer Gewalt, werden dem Kunden Aufwendungen, die nicht die vereinbarte Vergütung betreffen, insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Ausfallkosten, nicht erstattet. Die Haftungsregelungen in § 11 bleiben unberührt.
(12) Kann eine Schulung aufgrund einer technischen Störung im Verantwortungsbereich von EduKI oder aufgrund einer Störung von Microsoft Teams nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, bleibt die Rechnung fällig. EduKI bietet dem Kunden nach Möglichkeit innerhalb von acht Wochen eine kostenlose Wiederholung des betroffenen Schulungsteils an. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(13) Teilnahmebescheinigungen bestätigen die Teilnahme an der jeweiligen Schulung. Sie enthalten keine Aussage über einen bestimmten Lern- oder Prüfungserfolg, soweit nicht ausdrücklich eine Prüfung als Leistung vereinbart wurde.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von EduKI ausschließlicher Gerichtsstand. EduKI darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Kündigungen und sonstige Erklärungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Textform vorsehen, können insbesondere per E-Mail abgegeben werden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.